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Datum/Zeit
Date(s) - 14/03/2018
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Sächsischer Städte- und Gemeindetag

Kategorien


Die Durchsetzung von Forderungen in der Immobiliarvollstreckung ist ein umfangreiches und kompaktes Thema, mit dem sich die Städte und Gemeinden zunehmend beschäftigen
müssen. Keine Kommune kann es sich mehr leisten, unbezahlte Forderungen einfach abzuschreiben. Besonders im Bereich der Immobiliarvollstreckung sind Kenntnisse des Verfahrensrechts und der aktuellen Rechtsprechung wichtig, um in der Zwangsvollstreckung optimale Ergebnisse zu erzielen und das vom Gesetzgeber eingeräumte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend nutzen zu können.

In dem Seminar werden die Vollstreckungsvoraussetzungen und das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung grundlegend erläutert. Außerdem soll auf die wichtigen
Verfahrensschritte „Antragstellung“ und „Anmeldung“ ausführlich eingegangen werden. Aufgegriffen wird auch die Problematik zu „herrenlosen Grundstücken“ und wie die
kommunale Kasse dennoch zu ihrem Geld kommt. Die Mitarbeiter werden angeleitet, selbst Versteigerungsanträge zu stellen und Anmeldungen vorzunehmen.

Schwerpunkte:
• Das Vorrecht der Gemeinde in der Immobiliarvollstreckung
• Anmeldung oder Betreiben – Was ist besser?
• Das Kostenrisiko im Zwangsversteigerungsverfahren
• Die Vollstreckbarkeitsbescheinigung
• Umgang mit herrenlosen Grundstücken
• Erfahrungsaustausch

Referent:
Herr Rainer Goldbach, Dipl.-Rechtspfleger, Stadt Mörfelden-Walldorf (Fachberater des VZV-Ausschusses)

Hinweise:
Der Seminarbeitrag ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung unter Angabe der Seminarnummer 1801 auf das unten genannte Konto des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Sachsen zu überweisen.

Eine zusätzliche Rechnung kann aus Kosten- und Zeitgründen nicht erfolgen. Einladung und Teilnahmebestätigung gelten als Rechnung.

Sie können Ihre Anmeldung bis 8 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und die Teilnahmekosten werden
in voller Höhe fällig. Einzige Ausnahme ist die mit Krankenschein nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit.

Nr. 1801 – Immobiliarvollstreckung für Praktiker

Buchung

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