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Datum/Zeit
Date(s) - 22/03/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum (Haus 1 Raum 115)

Kategorien


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Land Sachsen hat mit der Novellierung seines Verwaltungsvollstreckungsgesetzes den kommunalen Vollstreckungsbehörden die Möglichkeit eröffnet, neben der Beauftragung der Gerichtsvollzieher, die Abnahme von Vermögensauskünften durch eigene Vollstreckungsbedienstete durchzuführen. Das Verfahren richtet sich in diesen Fällen nach § 284 Abgabenordnung.

Mit diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen erläutert, die Umsetzung praxisnah dargestellt sowie Ihre Fragen zur Abnahme der Vermögensauskunft beantwortet. Darüber hinaus soll das Seminar auch als Erfahrungsaustausch dienen. Der Dozent verfügt als
Kassenverwalter im Land Brandenburg über entsprechende Erfahrungen aufgrund der dortigen ausschließlichen Abnahme von Vermögensauskünften nach § 284 AO durch die kommunalen Vollstreckungsbehörden.

Schwerpunkte:

  • gesetzliche Grundlagen (SächsVwVG, AO, ZPO)
  • das Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 284 AO
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 284 AO
  • Vermögensverzeichnis/Schuldnerverzeichnis
  • Eintragung von Schuldnern in das Vermögensverzeichnisregister/Schuldnerverzeichnis
  • innerbehördliche Voraussetzungen
  • Datenabfrage aus dem Vermögens- und Schuldnerverzeichnis
  • Datenübermittlung an das Vermögens- und Schuldnerverzeichnis
  • Bericht aus der Praxis
  • Diskussion Ihrer Fragen

Referent:
Herr Steffen Wenzek, Kassenverwalter der Stadt Frankfurt (Oder), Fachreferent für Vollstreckungsrecht und Beisitzer des LV Brandenburg

Seminarausschreibung

Seminarnummer 1701: „Abnahme von Vermögensauskünften nach § 17 SächsVwVG i.V.m. § 284 AO – Grundlagen und Erfahrungsaustausch“

Buchung

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