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Datum/Zeit
Date(s) - 26/04/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Sächsischer Städte- und Gemeindetag

Kategorien


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

in diesem Seminar erhalten sie zunächst einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts und erfahren zudem, wie Sie nach dem Tod des Schuldners die Forderungen der Kommune durchsetzen können.

Die gesetzlichen Regelungen der Erbfolge mit Verwandtenerbrecht, Ehegattenerbrecht und Erbrecht des Fiskus sowie die Möglichkeiten der gewillkürten Erbfolge werden dargestellt.

Auf dieser Grundlage aufbauend erhalten Sie anschließend einen Einblick in die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung sowohl in den Nachlass als auch gegen die Erben in deren Privatvermögen.

Ein besonderer Blick richtet sich auf die praktischen Probleme, wie beispielsweise bei unbekannten Erben oder bei bekannten Erben, die aber verfahrensrechtlich nicht als Erben angesehen werden. Hier bietet die Nachlasspflegschaft dem Gläubiger erfolgversprechende Möglichkeiten. Außerdem wird erläutert, wie der Erbe seine Haftung beschränken kann und was im Fall eines Nachlassinsolvenzverfahrens zu tun ist.

Sie erhalten in dem Seminar das Handwerkszeug, nach dem Tod des Schuldners die Vollstreckung in Gang zu bringen.

Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Erbfolge
  • Gewillkürte Erbfolge
  • Ausschlagung einer Erbschaft
  • Vollstreckung
  • Haftung der Erben und des Nachlasses
  • ZV gegen Erben
  • ZV gegen den Nachlass
  • Nachlasspflegschaft
  • Erbschein
  • Tod des Schuldners nach begonnener ZV (§ 779 ZPO)

Referenten:
Herr Rainer Goldbach, Dipl.-Rechtspfleger, Fachberater des VZV Ausschusses, Stadt Mörfelden-Walldorf und Frau Uta Schneider, Dipl.-Rechtspflegerin, Amtsgericht Mainz

Seminarausschreibung

Seminarnummer 1702: „Vollstreckung in den Nachlass und gegen die Erben“

Buchung

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