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Datum/Zeit
Date(s) - 25/04/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (Kugelhaus)

Kategorien


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Erlass rechtskräftiger Bußgeldbescheide beendet oft das Bußgeldverfahren nicht, weil die Betroffenen und Nebenbeteiligten nicht zur freiwilligen Zahlung der Geldbuße bereit sind.

Dieses Seminar zeigt die besonderen Möglichkeiten der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden auf. Schwerpunkte sind die Erzwingungshaft, Vollstreckung trotz Sozialleistungsbezug oder Insolvenz des Schuldners und die Vollstreckung gegen juristische Personen.

Schwerpunkte:

  • Rechtskraft als Vollstreckungsvoraussetzung
  • Unauffindbarkeit des Vollstreckungsschuldners
  • Vollstreckung von Geldbußen in EU-Mitgliedsländern und sonstigem Ausland
  • Zahlungserleichterungen
  • Erzwingungshaft gegen Zahlungsunwillige
  • Vollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende
  • Berechnung der Vollstreckungsverjährung, besonders bei Zahlungserleichterungen
  • Vollstreckung von Geldbußen trotz Insolvenz
  • Vollstreckung gegen juristische Personen
  • Verrechnung von Teilbeträgen

Referent:
Herr Raimund Wieser, Richter am Amtsgericht Augsburg

Seminarausschreibung

Seminarnummer 1704: „Vollstreckung von Bußgeldbescheiden“

Buchung

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