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Datum/Zeit
Date(s) - 13/09/2017
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Sächsischer Städte- und Gemeindetag

Kategorien


In den letzten Jahren sind im Zwangsvollstreckungsrecht zahlreiche Änderungen erfolgt. Sehr bedeutend ist die Einführung des Pfändungsschutzkontos. Mit dem „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung“ wurden zudem weitere grundlegende Neuerungen wirksam. Allen voran die reformierte Vermögensauskunft, die der Kommune als effektives Vollstreckungsmittel dienen und die Tätigkeit des Vollziehungsbeamten ergänzen kann. Das Reparaturgesetz zur Reform der Sachaufklärung ist Ende 2016 in Kraft getreten und bringt weitere Änderungen mit sich.

Seit dem 1.7.2017 gelten bei der Pfändung von Arbeitseinkommen und des P-Kontos neue Freigrenzen. Natürlich hat sich auch die Rechtsprechung auf allen Gebieten der Zwangsvollstreckung weiterentwickelt. So sind beispielsweise durch den BGH wichtige Entscheidungen hinsichtlich der Ruhendstellung von Kontenpfändungen und der Berechnung der Pfändungsfreigrenzen ergangen. Wichtige Gesetzesänderungen und Entscheidungen der letzten Jahre werden vorgestellt und deren Bedeutung für die tägliche Praxis erläutert.

In dem Workshop werden außerdem aktuelle Probleme aus der täglichen Praxis aufgearbeitet und Lösungswege entwickelt. Dazu haben die Teilnehmer Gelegenheit, ihre Themenwünsche in Form von Praxisfällen einzubringen. Die Vorschläge sollten bitte umgehend, spätestens jedoch bis zum 28.8.2017 an den Referenten unter gsseminare@gmail.com übermittelt werden.

Schwerpunkte:

• Durchführung der Vermögensauskunft nach dem Reparaturgesetz zur Sachaufklärung
• Wie funktioniert das Pfändungsschutzkonto
• Die neuen Pfändungsfreigrenzen bei der Pfändung von Arbeitseinkommen
• Aktuelle Rechtsprechung zur Vollstreckung
• Fragen aus der Praxis

Referenten:

Herr Rainer Goldbach, Dipl.-Rechtspfleger, Fachberater des VZVAusschusses, Stadt Mörfelden-Walldorf

Sonstiges:

Der Seminarbeitrag ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung unter Angabe der Seminarnummer 1707 auf das Konto des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Sachsen zu überweisen.

Eine zusätzliche Rechnung kann aus Kosten- und Zeitgründen nicht erfolgen. Einladung und Teilnahmebestätigung gelten als Rechnung. Sie können Ihre Anmeldung bis 8 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und die Teilnahmekosten werden in voller Höhe fällig. Einzige Ausnahme ist die mit Krankenschein nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit.

Workshop 1707: Aktuelles aus der Zwangsvollstreckung für Praktiker

Buchung

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