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Datum/Zeit
Date(s) - 19/09/2018
9:00 - 16:00

Veranstaltungsort
Sächsischer Städte- und Gemeindetag

Kategorien


Schwerpunkte:

  1. Grundsätzliche Themen und Fragestellung
    – Ergebnisverbuchung nach Neuregelung des Haushaltsausgleichs
    – Verrechnung mit dem Basiskapital
    – Umswitcheffekt und Restwertübertragung in der Buchführung
    – Ermächtigungsübertragungen und Buchführung
    – Behandlung von üpl/apl, die mit dem Jahresabschluss festgestellt werden (§ 79 Absatz 1 SächsGemO neu)
  2. Buchungen in der Vermögensrechnung
    – aktuelle Buchungsfragen im Anlagevermögen
    – Änderungen des wirtschaftlichen Eigentums
    – Bildung und Auflösung von Sonderposten
    – Auflösung des Vorsorgevermögens mit investiver Zweckbindung (Entwurf SächsFAG 2019/2020)
    – Ermittlung und Fortschreibung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
    – Wertaufhellung bei Rückstellungen
  3. Buchungen in der Ergebnisrechnung
    – Periodenabgrenzung und Realisationsprinzip
    – Verbuchung von Absetzungen nach dem neuen § 29 SächsKomKBVO
    – interne Leistungsverrechnungen
    – konsumtive Zuwendungen und Spenden
    – kreditähnliche Rechtsgeschäfte ohne Eigentumsübergang
  4. Buchung von Korrekturen nach dem neuen § 62 Absatz 4 SächsKomHVO
    – Anwendung auf zurückliegende Jahresabschlüsse
    – Wesentlichkeit des Fehlers
    – Buchungssystematik
    – Buchungen an konkreten Beispielen
  5. sonstige aktuelle Fragestellungen

Referentin:
Frau Friederike Trommer, Kreiskämmerin des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Hinweise:
Der Seminarbeitrag ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung unter Angabe der Seminarnummer 1803 auf das Konto, IBAN: DE64 8702 0086 0358 1714 00, BIC: HYVEDEMM497, HypoVereinsbank, des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. Landesverband Sachsen zu überweisen.

Eine zusätzliche Rechnung kann aus Kosten- und Zeitgründen nicht erfolgen. Einladung und Teilnahmebestätigung gelten als Rechnung.

Sie können Ihre Anmeldung bis 8 Werktage vor Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Danach ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich und die Teilnahmekosten werden in voller Höhe fällig. Einzige Ausnahme ist die mit Krankenschein nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit.

Nr. 1803 – Spezielle Buchungsvorgänge

Buchung

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